Errichtung einer Hebestelle

Errichtung einer Hebestelle auf der Straße St.Vith-Steinebrück

Zur Unterhaltung der Straßen war es damals üblich, für Benutzung derselben Wegegeld zu verlangen. Im Gegensatz zu den Schrankenzöllen des Mittelalters, die eine Quelle finanzieller Ausbeutung darstellten, bildete das Wegegeld eine Gebühr, welche nur einen Teil der Baukosten deckte.

Zur Rechtfertigung der Erhebung des Wegegeldes galt der Grundsatz: Wer aus öffentlichen Anstalten einen Vorteil zieht, soll auch im Allgemeinen für die besonderen Kosten, welche er verursacht, aufkommen.

Unter Leitung des Bürgermeisters Demoulin beschloss der Gemeinderat am 11. Februar 1858 die Errichtung von zwei Hebestellen (Barrieren) zu beantragen. Am 18. September 1858 kam die Barriere wieder zur Diskussion. Diesmal führte Anton von Monschaw den Vorsitz in der Gemeinderatssitzung. Unter Punkt 4: Errichtung einer Barriere auf der St.Vith – Steinebrücker Prämienstraße, lesen wir im Protokoll der Gemeinderatssitzung:

„Auf den Vortrag des Bürgermeisters, dass es durchaus im Interesse der Gemeinde Lommersweiler liege, auf der St.Vith – Steinebrücker Prämienstraße eine Chausseegeldhebestelle zu errichten, dass durch Verhandlung d.d. Neidingen, den
11. Februar der Gemeinderat sich daher ausgesprochen, dass zwei Barrierestellen, eine in Steinebrück, die andere in der Nähe von St.Vith eingerichtet und auf jeder dieser Stellen die Hälfte des gesetzlichen Meilengeldes vorläufig auf ein Jahr zu Gunsten der beteiligten Gemeinden St.Vith und Lommersweiler pro rata ihrer Strecken erhoben werden; dass aber bestimmungsmäßig auf die Meile nur eine Hebestelle gestattet, hat die Versammlung beschlossen, bei ihrer früheren Ansicht zu beharren und hat zur Beantragung zweier Hebestellen besonders geltend gemacht, dass es unbillig für die Dörfer wäre, welche nur einen kleinen Teil der Strecke befahren, wenn sie das ganze Barrieregeld bezahlen mussten.“

Laut Gemeinde - Ordnung vom 23. Juni 1845 war nur eine Hebestelle auf die Meile gestattet. Vor der Einführung des km als Wegemaß (1873) war die Meile das übliche Längenmaß. Diese hatte verschiedene Ausdehnungen. Allgemein galt jedoch die deutsche geographische Meile (7420 m), was der Strecke St.Vith-Steinebrück annähernd entsprach.

  • Der am 23. Mai 1859 ernannte Bürgermeister Gabriel Zierden aus Heuem setzte sich weiter für die Erlangung von zwei Hebestellen ein und schon am 23. September desselben Jahres konnte er dem Gemeinderat die Genehmigung vorlegen. Zur Errichtung der Barrieren waren Steinebrück am Hause Servais (heute Mühle Struck – Servais) und Wiesenbach als günstigste Stellen auserwählt worden. Sämtliche Benutzer konnten auf diese Weise erfasst werden.
  • Der Barriereheber erhielt, laut Beschluss des Gemeinderates vom 11. Mai 1860, 15% der Einnahmen als Besoldung. Der Gemeinderat genehmigte am 12. Juli 1860 eine Abmachung mit Albert Buschmann von St.Vith für seine Mühlenfahrt von St.Vith nach Neidinger - Mühle, wonach dieser sich verpflichtete einen Taler pro Monat zu zahlen. Dieser Vertrag wer gültig bis zum 1. Juni 1861.
  • Die Errichtung von Schlagbäumen erleichterte die Erhebung des Wegegeldes, belästigte aber und verzögerte den Verkehr. Mit Rücksicht hierauf wurden die Schlagbäume im Jahre 1875 beseitigt und das Wegegeld aufgehoben.